Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
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Miet- und Immobilienrecht

Unsere Kanzlei mit Standorten in Siegen und Netphen ist im gesamten Mietrecht tätig. Dieses umfasst sowohl die Wohnraummiete als auch die Gewerberaummiete. Dem Wohnraummieter stehen allerdings viele gesetzliche Schutzvorschriften zur Seite, die im Gewerbemietrecht gerade keine Anwendung finden. Trotz aller Unterschiede sind die auftretenden Probleme häufig dieselben. Bereits vor Abschluss eines Mietvertrages können wir Ihnen nachteilige Passagen eines Mietvertrages aufzeigen. Rechtsanwalt Seekamp hat auf diesem Gebiet jahrelange Erfahrung und berät und vertritt sowohl Mieter und Vermieter aus dem privaten und gewerblichen Mietrecht.>

Unsere Tätigkeit im Mietrecht umfasst:
  • Beratung und Vertretung im gesamten Wohnraum- und Gewerbemietrecht

  • Prüfung / Gestaltung von Wohnraummietverträgen / Gewerbemietverträgen

  • Mieterhöhung, Mietminderung, Kaution, Kündigung und Räumungsklage

  • Beratung bei Betriebspflicht, Konkurrenzschutz und Außenwerbung

  • Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen

  • Geltendmachung / Einziehung von Mietrückständen

  • Kontrolle von Betriebskostenabrechnungen

Handschlag zwischen zwei Geschäftsleuten bei Vertragsabschluss, im Hintergrund eine Person mit Notizblock.
Gewerberaummietrecht

Im Gewerbemietrecht kann die Ausgestaltung des Mietvertrages von existentieller Bedeutung sein, da diese oftmals für eine lange Dauer eingegangen und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden. Es ist deshalb ratsam, einen gewerblichen Mietvertrag durch einen Rechtsanwalt gestalten oder zumindest vor Vertragsschluss überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie. Vor allem überprüfen wir Ihren Vertrag darauf, ob er sich mit Ihren unternehmerischen Bedürfnissen vereinbaren lässt.

Zu den Beratungsleistungen unserer Kanzlei gehören außerdem die Erstellung von Mietverträgen für gewerbliche Vermieter und Mieter. Hierdurch werden Ihre Interessen von Anfang an rechtswirksam in das Vertragswerk eingebaut und es wird auf diese Weise späteren Schwierigkeiten vorgebeugt. Wir stellen Ihnen hierfür einen versierten Anwalt an die Seite, der Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten berät. So kann es beispielsweise bei befristeten Mietverträgen ratsam sein, einseitige Verlängerungsoptionen in den Vertrag aufzunehmen. Bei unbefristeten Mietverträgen dagegen kann es sich anbieten, von der gesetzlichen Kündigungsfrist abweichende Vereinbarungen zu treffen. Daneben sollte der Gewerbemietvertrag Regelungen über die Anpassung des Mietzinses während der Vertragslaufzeit enthalten, da es hierzu keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Das gewerbliche Mietrecht bietet diverse Regelungsoptionen, die wir zu Ihrem persönlichen Vorteil nutzen werden. Des Weiteren unterstützen wir unsere Mandanten, wenn Sie als Vermieter einen zahlungsunfähigen oder zahlungsunwilligen Mieter haben. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten sich von Ihrem Vertrag zu lösen und reichen – wenn nötig – Räumungsklage ein. Auch unterstützen wir Sie dabei Schadensersatzansprüche durchzusetzen.

Sie auch hier in den einschlägigen Rechtsfragen des Informationstechnologierechts, insbesondere im Bereich von:
  • Geltendmachung von Mietrückständen

  • Abmahnungen und Kündigungen

  • Durchsetzung von Räumungstiteln

  • Prüfung und Entwurf von Mietverträgen

  • Mietminderungen und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • Abwehr unberechtigter Kündigungen

Familie sitzt auf dem Boden vor einer weißen Ziegelwand, die untere Hälfte des Hauses wird mit einem Karton über dem Kopf nachgebildet.