Unsere Zielsetzung ist eine optimale und erfolgsorientierte Vertretung der Interessen unserer Mandanten. Transparenz und ständige Fortbildung dienen als Grundlage unserer Tätigkeit.
Fachanwaltschaften – bieten wir eine umfassende Rechtsberatung aus einer Hand. Wir schaffen somit Mehrwerte und Qualität für unsere Mandanten.
Unsere Expertise erlaubt es uns, jeden Mandanten umfassend zu vertreten. Mit durchdachten Strategien, Sachverstand und juristischen Schachzügen.
Aus unserer jahrelangen Erfahrung wissen wir, dass neben der vor allem Transparenz eine unabdingbare Grundlage vertrauensvoller Zusammenarbeit ist.
Ihr Erfolg ist unser gemeinsames Ziel und unser höchter Ansporn. Wir vertreten Sie mit vollem Einsatz und unter Berücksichtigung aller Gesetze und Paragraphen.
Wir vertreten und beraten Unternehmen, Familien und Behörden. Als Mitglied einiger juristischer Vereinigungen (Interlex, Advounion) ist es uns möglich, deutschland- und europaweit Mandanten zu betreuen.
Kooperierende Steuerberater und Wirtschaftsprüfer werden von uns hinzugezogen, sofern die Sach- und Rechtslage dazu Anlass geben. Dadurch – und durch bestehende Fachanwaltschaften – bieten wir eine umfassende Rechtsberatung aus einer Hand. Wir schaffen somit Mehrwerte und Qualität für unsere Mandanten.
Wir berechnen grundsätzlich die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wo es das RVG erlaubt, rechnen wir in Absprache mit den Mandanten auf der Grundlage der aufgewandten Zeit ab. In Einzelfällen vereinbaren wir ein Pauschalhonorar, um ein Mißverhältnis zwischen unserem Zeitaufwand und der gesetzlichen Vergütung zu vermeiden.
Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars ist deutschen Anwälten nur in bestimmten Konstellationen möglich. Hierüber klären wir Sie jedoch gerne auf und prüfen, ob es für Ihren konkreten Rechtsstreit in Betracht kommen kann. Durch die Vereinbarung eines Erfolgshonorars kann im Einzelfall eine Kostenrisikoreduzierung zugunsten unserer Mandanten erfolgen.