Das Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Jeder ist notwendigerweise Verkehrsteilnehmer, unabhängig vom Alter, sei es als Fußgänger oder Autofahrer. Nicht selten wird bei einem Unfall im Straßenverkehr nicht nur das Fahrzeug in Mitleidenschaft gezogen, sondern auch seine Insassen, andere Beteiligte oder gar unbeteiligte Fußgänger und Fahrradfahrer. Beteiligte ziehen sich teilweise schwere oder im schlimmsten Fall tödliche Verletzungen zu. Welche Ansprüche bei einem Verkehrsunfall geltend gemacht werden können, hängt vor allem damit zusammen, wer die Schuld hierfür trägt. Dazu muss geprüft werden auf welche Verkehrsverstöße der Unfall zurückzuführen ist und wie schwerwiegend die Verstöße der Unfallbeteiligten zu bewerten sind. Bei einer eindeutigen Schuldfrage wie etwa einem Parkschaden kann die Abwicklung des Schadens über die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners grundsätzlich problemlos geregelt werden. Doch oftmals trifft jedoch auch den Geschädigten eine gewisse Mitschuld. Dieser Umfang an Mitverschulden lässt sich in Haftungsquoten zum Ausdruck bringen und bezieht sich auf den Anteil der zu ersetzenden Kosten des Unfallgegners. Findet außergerichtlich keine Einigung über die Schuldverteilung statt, gehen die Beteiligten bzw. ihre Versicherungen vor Gericht. Wir bieten als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht eine optimale Vertretung in allen Punkten rund um den Verkehrsunfall und der erlittenen Personenschaden.
Wir bieten den Mandanten eine sachlich fundierte Beratung und Vertretung in allen das Verkehrsrecht umfassenden Bereichen in Siegen, Netphen und Umgebung.
Bei einem Unfall oder auch Verkehrsunfall steht nach dem ersten Schock zunächst die Schadensregulierung an. Das Gesetz sieht vor, dass Sie als Geschädigter so zu stellen sind, als sei der Unfall nicht geschehen. Jedoch sind Sie auch verpflichtet, den Schaden zu beweisen. Seien Sie deshalb bei der Unfallaufnahme besonders gründlich, denn die Erfahrung zeigt, dass Versicherer mit allen Mitteln versuchen, die Leistung auf ein Minimum zu kürzen.
Diese Punkte sollten Sie daher unbedingt beachten:
• Beweise noch vor Ort sichern (Fotos, Informationsaustausch).
• Erstellen Sie einen gemeinsamen Unfallbericht und wenn möglich, lassen Sie diesen vom Unfallgegner unterschreiben
• Lassen Sie die Schadenshöhe von einem Sachverständigen feststellen
• Beauftragen Sie einen Verkehrsanwalt
Ein Anwalt für Verkehrsrecht ist bereits zu Beginn oftmals sinnvoll. Gerade wenn die Beteiligten des Unfalls sich vor Ort noch zu einer Aussage hinreissen lassen, dann kann es zu Übertragungsfehlern im Polizeiprotokoll kommen oder es werden lapidar Sätze gesagt, die anders gemeint waren (z.B. „Da habe ich einfach gepennt“). Wir raten dazu ohne Anwalt keine Aussage zu treffen, sowohl bei der eigenen Vollkaskoversicherung, wie auch der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Es ist für den Laien nicht leicht den Überblick über die Reichweite der Aussage zu behalten. Einmal gesagtes kann auch ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht nicht zurücknehmen.
Zu unseren Beratungsschwerpunkten zählen insbesondere:
– Verkehrshaftungsrecht (Schwerpunkt: Unfall mit Personenschaden)
– Verkehrszivilrecht
– Verkehrsstrafrecht
– Bußgeld und Ordnungswidrigkeitenverfahren
Neben der Abwicklung des Personenschadens übernehmen wir für Sie natürlich auch die Regulierung der übrigen Schadenspositionen, etwa Ihres PKW, Motorrades oder sonstigen Fahrzeugs. Die Versicherungen wenden hierbei gern Einwände ein, die zur Schadensminderung führen sollen, wie z.B. der Abzug von Positionen des eingeholten Gutachtens. Hierbei werden unter anderem Positionen wie UPE-Aufschläge oder Verbringungskosten abgezogen, obwohl diese anfallen. Wir helfen hierbei die berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Wir regulieren für Sie alle denkbaren Schadenspositionen, wie z. B.:
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden trägt der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Kosten des Geschädigten (Schmerzensgeld, Zuzahlungen, usw.). Neben den Kosten infolge der Verletzung trägt der Verursacher auch die Kosten der Rechtsverfolgung und potenziell einige weitere Schadenspositionen, die dem Geschädigten im Zusammenhang mit dem Unfall unmittelbar entstanden sind und ohne diesen nicht angefallen wären. Die Höhe des Schmerzensgeldes orientiert sich an der Schwere der Verletzung. Dies ist einzelfallabhängig und berücksichtigt die Art der Verletzung und die Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie verschiedene weitere Faktoren. Hierbei werden vergleichbare Fälle herangezogen (Schmerzensgeldtabellen), die durch die Rechtsprechung in ganz Deutschland bereits schon einmal ausgeurteilt wurden und der Fall entsprechend einsortiert. Für die Bewertung der Höhe des Schmerzensgeldes sind wir als Fachanwalt für Medizinrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht bestens geeignet. Die Bewertung der einzelnen Schadenspositionen ist komplex und verlangt ein tiefgehendes Fachwissen, was dem Fachanwalt für Verkehrsrecht in letzter Konsequenz oft fehlt. Vertrauen Sie hierbei auf unsere Erfahrung sowohl im Bereich des Arzthaftungsrechts, wie auch im Bereich der Unfallversicherungen und natürlich der Abwicklung von Verkehrsunfällen oder anderen Personenschäden.
Der Geschädigte steht in der Pflicht den entstandenen Schaden oder noch entstehenden Schaden z.B. durch Mieten eines Ersatzfahrzeugs im Rahmen des Zumutbaren möglichst gering zu halten und nicht unnötig in die Höhe zu treiben. Verstößt der Geschädigte gegen diese „Schadensminderungspflicht“ kann dies zu einer Kürzung der Ansprüche führen.
Die genaue Ermittlung der Höhe aller Schäden kann mitunter sehr schwierig und im Detail auch streitig sein, zumal die Versicherung des Unfallgegners darauf bedacht ist, den zu ersetzenden Schaden möglichst gering zu halten. Ein Anwalt für Versicherungsrecht kann in aller Regel deutlich mehr Schadenspositionen durchsetzen als die Haftpflichtversicherung widerspruchslos eingesteht. Versicherungen haben ihr Schadensmanagement über die Jahre stetig optimiert, sodass die Beauftragung eines Rechtsanwalts nach einem Verkehrsunfall unseres Erachtens nach unerlässlich ist. Wir sorgen dafür, dass Sie zu ihrem Recht kommen.
Motorrad bedeutet Freiheit. Im Falle eines Unfalls jedoch, kann dies dramatische Folgen nicht nur für den Geldbeutel haben, sondern auch für die Gesundheit. Motorradfahrer sind mit die schwächsten Verkehrsteilnehmer und werden schnell unterschätzt oder übersehen. Dabei kommt es nicht selten zu einer Fehleinschätzung durch andere Verkehrsteilnehmer. Die Folge können Unfälle von Motorradfahrern mit massiven Verletzungen sein. Nicht nur Wirbelsäulenschäden, sondern auch Schädeltraumata oder Brüche sind neben zahlreichen weiteren Verletzungen denkbar.
• Schadensersatz und Schmerzensgeld
• Berufsunfähigkeitsversicherung
• Unfallversicherung
• Erwerbsunfähigkeitsrente
• Grad der Behinderung
• Pflegegrad
• usw.
Wir beraten hier umfassend und begleiten Sie bei allen aufkommenden Fragen. Kommen Sie gern auf uns zu!