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Arbeitsrecht

Wir unterstützen unsere Mandanten in allen Fragen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Dabei vertreten wir sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber. Dadurch kennen wir die jeweiligen Interessenlager und können in jedem Einzelfall bestmöglich taktieren unter Berücksichtigung der Ziele unserer Mandanten. Rechtsanwalt Reppel, LL.M., MJI ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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Schwerpunkte

Kündigungsschutzprozesse

Ein Arbeitnehmer muss seine Kündigung nicht anstandslos akzeptieren. Er hat immer die Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Dafür steht ihm der Weg vor das Arbeitsgericht offen. Dort kann er eine Kündigungsschutzklage einreichen und die Richter über die Angelegenheit entscheiden lassen.

Allerdings wird dem Arbeitnehmer eine Frist für die Kündigungsschutzklage gesetzt. Sie beträgt drei Wochen ab Erhalt der Kündigung. Lässt er diese Frist verstreichen, wird die Kündigung wirksam.

Erhebt der Arbeitnehmer rechtzeitig die Kündigungsschutzklage, kommt vor dem Arbeitsgericht ein Kündigungsschutzprozess in Gang.

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Vertragsgestaltung

Verträge sind die am häufigsten vorkommenden Rechtsverhältnisse des Alltags. Die Vertragsgestaltung berührt eine Vielzahl von Rechtsgebieten, weshalb die Aufgabenstellungen in diesem Tätigkeitsfeld außerordentlich vielseitig sind. Der juristischen Komplexität dieser Materie begegnen wir mit dem vereinten Wissen einer interdisziplinären Praxisgruppe aus Rechtsanwälten, Fachanwälten und Notaren.

Vergütungsansprüche

Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene Vergütung, sobald der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch genommen hat. Der Vergütungsanspruch besteht mit der Inanspruchnahme, nicht erst mit der Erteilung des Schutzrechts. Ggf. ist eine vorläufige Vergütung zu zahlen.

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Wir sind immer auf dem aktuellsten Stand

Durch ständige Fortbildung bieten wir kompetente Hilfestellung. Zudem halten wir Vorträge und Schulungen für Arbeitgeber und auch Arbeitnehmer(-vertretungen).

Kanzlei

Sehr zuverlässig und gründlich.

Andreas Dürselen

Super Zusammenarbeit!

Christian Ohrndorf

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Abmahnungen (Aussprache und Verteidigung)

Wird ein Arbeitnehmer abgemahnt, dann ist das schon eine ernste Situation. In den meisten Fällen handelt es sich um ein grobes Fehlverhalten des Arbeitnehmers und der Arbeitgeber sagt mit der Abmahnung ganz deutlich: So geht es nicht! Es gibt aber auch Fälle, in denen der Arbeitgeber über die Stränge schlägt und wegen Nichtigkeiten seinen Mitarbeiter abmahnt. In beiden Fällen empfehlen wir, sich anwaltlich beraten zu lassen. Denn eine Abmahnung kann ernste arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.

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umgruppierung

Ein-/Umgruppierung

Grundlage einer Ein-/Umgruppierung ist die im Betrieb anzuwendende tarifvertragliche oder betriebliche Vergütungsordnung (auch Gehalts- und Lohngruppenordnung genannt). Die Vergütungsordnung  ist ein kollektives, mindestens zwei Gruppen enthaltendes Entgeltschema, das eine Zuordnung der Arbeitnehmer nach bestimmten, generell beschriebenen Merkmalen vorsieht.

Beschlussverfahren

Das Beschussverfahren soll den Rechtsfrieden zwischen den Parteien auch nach dem Verfahren eine positive Grundlage geben. Indem hier kein Urteil gesprochen wird, kann keine der streitenden Parteien behaupten, die Gegenseite wäre verurteilt worden. Die Rechtskraft eines Beschlusses steht der eines Urteils jedoch in nichts nach, beide sind gleichermaßen wirkungsvolle Möglichkeiten der Entscheidung.

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