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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine private Versicherung, die dazu dient im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls den Verdienst abzusichern. Im Leistungsfall verspricht man sich von der Berufsunfähigkeitsversicherung, dass sie eintritt, wenn man selbst nicht mehr kann. Dabei kann es erfahrungsgemäß zu einer Vielzahl an Problemen kommen. Die rechtlichen Probleme hierbei sind häufig gleich: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht – und ist dabei oft im Unrecht.

 

Wir beraten hierbei in vielen Stadien, von der Begleitung des Antrags auf Berufsunfähigkeit, der Beratung im Falle der Ablehnung der Leistung und auch der Durchsetzung vor Gericht.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft

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Optimale Unterstützung gegen die Versicherung

Als Spezialist im Personenversicherungsrecht sind uns die Probleme auf die unsere Mandanten stoßen hinreichend bekannt. Bei verzögerter Leistung oder sogar Ablehnung der Versicherung gibt es viele Gründe, denen sich die Versicherer bedienen, die allerdings in letzter Konsequenz nicht selten falsch sind. Dabei kommen immer wieder ähnliche Einwände, wie z. B.

 

  • angebliche falsche Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrag
  • die Erkrankungen reichen für eine (mindestens 50%) Berufsunfähigkeit nicht aus
  • es sei ein Ausschluss vereinbart
  • man bezieht sich auf die konkrete oder auch abstrakte Verweisung.

 

Dabei versucht die Versicherung nicht selten das Verfahren in die Länge zu ziehen, um den ohnehin schon mittlerweile finanzschwachen Versicherungsnehmer mürbe zu machen.

 

Bei diesen und ähnlichen Problemen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung sollten Sie sich an einen kompetenten Partner wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.

 

Unsere Leistungen für Mandantinnen und Mandanten:

 

  • Erste Beratung bei drohender oder bereits eingetretener Berufsunfähigkeit und aufzeigen von Möglichkeiten
  • Beratung bei Antragsstellung und Prüfung des Antrags auf Berufsunfähigkeit
  • Durchsicht und Prüfung der Versicherungsunterlagen und Mitteilung von drohenden Problemen
  • Empfehlung eines Vorgehens im Hinblick auf Antragstellung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehens
  • Umfassende Beratung auch im Falle von mehreren Versicherungen und im Falle der Antragstellung von Grad der Behinderung, Erwerbsunfähigkeitsverisicherungen usw.
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Wann zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine monatlich vereinbarte Rente, wenn der Versicherungsnehmer, oder die versicherte Person infolge von Krankheit, Kräfte- oder Körperverfall seinen zuletzt konkret ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Letztlich sichert sich der Versicherte also den Fall ab, dass er aufgrund eines Ereignisses oder einer Erkrankung nicht mehr in seinem entsprechenden Beruf arbeiten kann.

 

Wann das der Fall ist, hängt von der Erkrankung ab und muss immer im Kontext des Tätigkeitsprofils gesehen werden. So ist ein Dachdecker bei Verlust seiner Hand tendenziell eher Berufsunfähig, als ein Dolmetscher bei selber Verletzung. In Bezug auf die Arbeitszeit gilt oft, dass jemand als berufsunfähig angesehen wird, sollte er in seinem zuletzt ausgeübten Beruf nur noch weniger als 50 Prozent der vorher geleisteten Arbeit bewältigen (sog. 50 % – Klausel). Im Wesentlichen hängt die Frage, ob Berufsunfähigkeit vorliegt aber von mehreren Faktoren ab und muss anhand des Versicherungsvertrages überprüft werden. 

Wenden Sie sich gern an uns, wir nehmen eine erste Einschätzung für Sie vor und teilen Ihnen die Erfolgschancen eines Antrags auf Berufsunfähigkeit gern mit.

Warum professionelle Unterstützung absolut notwendig ist

 

Wenn der Versicherungsnehmer in die unglückliche Situation gerät seine Arbeitsleistung nicht mehr (vollständig) abrufen zu können, dann geraten ganze Familien oft in eine finanzielle Schieflage. Hierfür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung gedacht. Sobald aber der Leistungsantrag an die Versicherung geschickt wird, prüfen diese nicht, wie schnell die Leistung an den Antragssteller gebracht werden kann, sondern, ob eine Leistungspflicht besteht. Mit anderen Worten prüft die Versicherung mit akribischer Genauigkeit wie man sich vor der Leistung noch drücken kann.

 

Bereits bei Abschluss des Vertrages werden die Gesundheitsfragen bewusst geschickt abgefragt, nur um im Leistungsfall dem Versicherungsnehmer einen Strick daraus zu drehen, dass er vor 3 Jahren eine Magenschleimhautentzündung, eine Hautkrankheit oder sonstige „kleinere Krankenheiten“ nicht angegeben hat. Eben weil man die Gesundheitsfragen als Versicherter auch so verstehen darf, dass es der Versicherung darum geht einschätzen zu können, ob eine relevante Erkrankung vorliegt und der Vertrag gegebenenfalls nicht oder jedenfalls nicht zu günstigen Konditionen geschlossen wird.

 

Als Laie ist man nicht in der Lage den Fragenkatalog bei Abschluss des Vertrages zu werten, geschweige denn bei Antrag auf Leistung. Die teilweise bis zu 30 Seiten umfassenden Anträge auf Berufsunfähigkeit zu durchdenken und die geschickt gestellten Fragen zu durchschauen fällt selbst Versicherungsmaklern und auch Anwälten schwer.

 

Hinzu kommt, dass die Fragen immer im Kontext ihres BU-Vertrages zu sehen sind. Kein Versicherungsnehmer kennt hierbei die Versicherungsklauseln so gut, dass die möglichen Fallstricke bei Beantwortung der Fragen berücksichtigt werden. Aussagen die einmal getroffen wurden kann auch der Anwalt nicht zurücknehmen. Gerade weil es für den betroffenen persönlich oder gar ganze Familien so entscheidend sein kann, dass die angestrebte finanzielle Absicherung nun erfolgt, sollte man sich auf die Expertise einen Spezialisten verlassen.

 

Wenden Sie sich gern frühzeitig an uns. Wir beraten Sie hierzu gern in jedem Stadium Ihres Antrags.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft

Antrag auf Leistungen bei der BU-Versicherung

 

Geht der Versicherungsnehmer davon aus Berufsunfähig zu sein, dann werden Leistungen beantragt. Bereits hier kann es schon erste Probleme mit der BU-Versicherung geben, weil der Antrag unvollständig oder falsch ausgefüllt wird. Die Versicherungen geben hierfür eigene Antragsformulare heraus und machen es den Verbrauchern damit nicht leichter.

 

Es wird verlangt eine Vielzahl an Blättern auszufüllen, wobei viele Einzelheiten abgefragt werden. Insbesondere interessant ist hierbei das Verhältnis von Tätigkeit und Erkrankung. Der Versicherte muss genaustens beschreiben wie seine Tätigkeit ausgesehen hat und warum ihn seine Erkrankung nun an der Ausübung hindert und wieso diese Tätigkeiten nicht mehr ausgeübt werden können. Falsche oder unvollständige Angaben bei der Berufsbeschreibung können dazu führen, dass der Versicherer leistungsfrei wird oder aber jedenfalls die Leistungen kürzen kann. Denn nur derjenige erhält Leistungen, der auch tatsächlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

 

Sollte der Versicherer dann ein Gutachten einholen, so wird meist auf bereits aus Versicherungssicht „bewährte“ Gutachter zurückgegriffen, die in der Regel äußerst kritisch zugunsten der Versicherung eine Bewertung vornehmen. Hierbei ist unsere Spezialisierung ebenfalls auf das Medizinrecht von entscheidendem Vorteil für unsere Mandanten, sodass wir ein solches Gutachten fachlich hinterfragen können. In derartigen Fällen gibt es mehrere Möglichkeiten der weiteren Vorgehensweise und es ist in jedem Fall ratsam sich hierzu eine fachkundige Meinung des Anwalts einzuholen.

Probleme nachdem die Leistung gewährt wird

 

Die Versicherung zahlt endlich und der lange Weg hat sich für den Versicherungsnehmer gelohnt. Man wiegt sich in Sicherheit. Nach einiger Zeit kommt dann die Ernüchterung und die Versicherung bittet um Mitwirkung bei dem sog. Nachprüfverfahren. Was ist damit gemeint und darf der Versicherer das überhaupt?

Das Nachverfahren ist das Recht des Versicherers in jährlichem Abstand zu überprüfen, ob noch Berufsunfähigkeit vorliegt. Vertraglich darf die Versicherung eine Überprüfung vornehmen, denn sonst wäre sie auf die Angaben des Versicherten angewiesen. Das Versicherungsunternehmen darf hierzu ausführliche Untersuchungen verlangen und hierzu auch erneut Gutachten einholen. Der Versicherungsnehmer ist hierbei verpflichtet im Rahmen des zumutbaren Mitzuwirken. Die reine Weigerung kann dazu führen, dass die Versicherung berechtigt ist die Leistungen insgesamt einzustellen.

Beim Nachverfahren wird der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers erfasst und überprüft. Sollten sich Änderungen ergeben, so darf die Versicherung die Leistung anpassen oder im Falle der Besserung auch einstellen. Insbesondere im Rahmen von abstrakten oder konkreten Verweisung kann dies eine Rolle spielen, da der Versicherte durch wiedererlangte oder neu erworbene Fähigkeiten  gegebenfalls einer anderen Tätigkeit nachgehen kann, auf die ihn der Versicherer verweisen darf. Die Folge: Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt nicht mehr.

Nicht nur bei der Antragstellung ist daher eine professionelle Beratung und Begleitung sinnvoll, sondern auch im Nachprüfverfahren. Sollte die Leistung gekürzt oder schlimmstenfalls versagt werden, so droht ein hoher finanzieller Schaden. Dies kann durch die richtige Planung und Betreuung vermieden werden.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft