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Unternehmen

Als Unternehmerin oder Unternehmer haben Sie nicht nur wirtschaftliche Aspekte bei Ihrer Unternehmung zu berücksichtigen, sondern auch eine Vielzahl an rechtlichen Gesichtspunkten.

 

Gründung:

 

Bereits die rechtlichen Voraussetzungen für eine Gründung unterscheiden sich je nach der gewählten Rechtsform. Diese Frage der optimalen Rechtsform erörtert Notar Jörg Bausen mit Ihnen im Rahmen des Vorhabens einer Gründung.  Ist die Frage nach der optimalen Rechtsform geklärt, kann man sich den Voraussetzungen für die Gründung widmen. In rechtlicher Hinsicht stehen dabei insbesondere das Gesellschaftsrecht und die Frage der Haftung für die Wahl der Rechtsform im Vordergrund.

 

Handelsregister:

 

Ändern sich bestimmte Rechtsverhältnisse des Unternehmens, so sind diese in das Handelsregister einzutragen, wie zum Beispiel die Bestellung oder Abberufung eines Geschäftsführers, die Erteilung oder Widerruf von Prokura, Änderung der Firma. Die Anmeldung von eintragungspflichtigen Tatsachen beim Handelsregister bedarf der notariellen Beglaubigung. Der Notar formuliert für Sie den Text der Anmeldung und nimmt diese auf elektronischem Wege für Sie vor und prüft zudem, ob die Anmeldung korrekt eingetragen worden ist.

 

Kauf und Verkauf von Unternehmensanteilen und Umwandlungen :

 

Der Verkauf oder Kauf von Unternehmensanteilen ist insbesondere dann von Belang, wenn ein neuer Gesellschafter an einem Unternehmen beteiligt werden soll, oder ein Unternehmen insgesamt verkauft werden soll. Insbesondere der Verkauf/Kauf von Geschäftsanteilen an einer GmbH bedarf der notariellen Beurkundung.

 

Unternehmensumwandlungen werden häufig dann notwendig, wenn die Entwicklung des Unternehmens dies erfordert. Vor allem die Umwandlung in andere Rechtsformen, wie zum Beispiel die Umwandlung einer Kommanditgesellschaft in eine GmbH oder die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH sind Vorgänge, die in der Praxis des Notars häufig eine Rolle spielen. In der Sache handelt es sich um komplizierte rechtliche Vorgänge. Auch daher hat der Gesetzgeber meist die Beratung bzw. Beurkundung durch Notare vorgesehen.

 

Unternehmensnachfolge

 

Wird die Notwendigkeit, eine sinnvolle Nachfolgeregelung zu finden, nicht rechtzeitig erkannt, kann dies schnell zur Krise führen. Dabei geht es auch um zahlreiche Arbeitsplätze. Vorrangige Ziele der Nachfolgeregelung werden die Erhaltung des Betriebes und die Versorgung des ausscheidenden Seniorchefs bzw. seiner Angehörigen sein. Dabei kommt es darauf an, geeignete Nachfolger für Inhaberschaft und Geschäftsführung frühzeitig auszuwählen und möglichst noch während der aktiven Phase des Seniorchefs in den Betrieb einzubinden.

 

Der Unternehmer muss allerdings nicht nur an die geplante Unternehmensnachfolge denken. Vielmehr sollte auch an den Fall des plötzlichen Versterbens gedacht werden. Gerade in diesem Fall kann das Unterlassen einer testamentarischen Anordnung das Ende eines jungen und aufstrebenden Unternehmens bedeuten. Die Regelung der Unternehmensnachfolge durch ein eigenhändiges Testament ist häufig der falsche Weg, um zum Ziel zu kommen, sein Lebenswerk richtig zu übergeben.

 

Dabei müssen insbesondere die gesellschaftsrechtlichen Regelungen in Einklang gebracht werden mit den erbrechtlichen Vorschriften und Vorstellungen des Unternehmers und nicht zuletzt mit den steuerlichen Folgen.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft