Durch einen Unfall kann sich das Leben ganz plötzlich ändern. Damit der Schadensfall nicht zur Existenzbedrohung wird, schließen viele Menschen eine private Unfallversicherung ab. Sollte es jedoch zum Leistungsfall kommen tritt nicht selten Ernüchterung ein, wenn die private Unfallversicherung nicht zahlt.
Die privaten Unfallversicherung ist neben der gesetzlichen Unfallversicherung eine freiwillige Versicherung, aus der der Versicherungsnehmer bei einem Unfall eine einmalige Leistung bei Invalidität, eine Unfallrente, Krankenhaustagegeld oder andere Geldleistungen erhält. Auch private Unfälle im Haushalt, dem Auto, dem Fahrrad oder bei sonstigen Freizeitaktivitäten sind versichert, sollte der Versicherte eine dauerhafte Gesundheitsschädigung davontragen.
Bei der Beratung unserer Mandanten achten wir stets auf eine umfassende Beratung nach dem Unfallgeschehen. Wir unterstützen Sie daher bei der Beantragung sog. Sofortleistungen der Unfallversicherung ebenso, wie bei der Durchsetzung von Invaliditätsleistungen oder Durchsetzung von Rentenansprüchen.
Die Hauptleistung der Unfallversicherung ist oft die Zahlung der sogenannten Invaliditätsleistung. Diese kann in einer monatliche Unfallrente liegen oder auch in einer Einmalzahlung. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Invaliditätsgrad, welcher sich an der Verletzung des Versicherten orientiert. Unter Zuhilfenahme der Gliedertaxe wird dann ein Wert ermittelt.
Auch die Frage welches Organ als beeinträchtigt gilt kann die Höhe der Leistungen beeinflussen. Sollte die Versicherung nur die Beeinträchtigung z.B. der Hand, statt des Armes berücksichtigen schmälert das Ihren Anspruch ganz erheblich.
Die Unfallversicherung zahlt aber nicht nur beim Verlust der Funktionalität eines Arms oder des Fußes. Es gibt auch sogenannte Sofortleistungen, wie z.B. die Übernachtungsmöglichkeit von Eltern im Falle des stationären Aufenthaltes des Kindes, Krankentagegeld oder sogar die Kostenübernahme von notwendigen plastischen Operationen. Auch eine Reha – Behandlung kann versichert sein oder im schlimmsten Fall enthält auch oftmals die Unfallversicherung eine Regulierung von Sterbegeld.
Die typischen Leistungen im Überblick:
Bei der Auseinandersetzung mit der Versicherung ist oft ein Anwalt leider notwendig. Die Versicherung prüft im Fall des Leistungsantages nämlich letztlich nur, ob Sie nicht eine Möglichkeit findet die Leistung zu versagen. Es kommt dabei häufig zu Konfliktsituationen, da der Versicherte Angaben gemacht hat, die er eigentlich so nicht machen wollte.
Die Verträge der Versicherungen sind mittlerweile recht vielseitig und benötigen einige Erfahrung, um zu wissen welche Klauseln vielleicht sogar unwirksam sind. Hierbei gab es über die Jahre immer wieder Entscheidungen zu Lasten der Versicherung. So ist z.B. von Versicherung zu Versicherung ist unterschiedlich, in welchem Fall Leistung gewährt wird und ob zum Beispiel Extremsportarten gedeckt werden. Streit besteht auch bei der Frage, ob die Verletzung überhaupt auf den Unfall zurückzuführen ist oder ob es sich um eine degenerative Erkrankung handelt.
Durch die lange Erfahrung der Versicherungen und die spezialisierten Sachbearbeiter und die ausgefeilten Antragsformulare ist es für den Versicherten bei der Beantragung wie ein Minenfeld, mit der Schwierigkeit überhaupt zu erkennen, wo die Versicherung Fallen aufgestellt hat. Missverständnisse werden ausgenutzt und auch die ständigen Nachfragen der Versicherung können Nerven kosten. Auch Fristen, die der Versicherungsnehmer im Zweifel nicht kennt, können zum Verhängnis werden. Jede dieser Umstände kann, neben Obliegenheitsverletzungen zur (teilweisen) Leistungsfreiheit der Versicherung führen. Zur Vermeidung von Fehlern ist es daher absolut sinnvoll sich im Falle von erheblichen Beträgen anwaltlich beraten zu lassen.