Das Recht der Kapitalmärkte ist aus Sicht der Anleger nicht erst seit der Finanzkrise ein sehr wichtiges Themengebiet. Geldanlagen und damit verbundene Risiken und Probleme können jeden Anleger beschäftigen, denn Bereiche wie Altersvorsorge, Aktienspekulation, Baufinanzierung, etc. sind Bestandteil eines jeden Haushaltes.
Wir sind insbesondere im Bereich der Falschberatung für unsere Mandanten tätig und vertreten diese gegenüber Kreditinstituten und Anlageberatern. Im Bereich der sog. Kick-Back-Haftung (Nichtaufklärung der Berater über Provisionen zu Gunsten der Kreditinstitute) sind wir schwerpunktmäßig tätig und vertreten derzeit bundesweit viele Anleger gegen bekannte Bankhäuser.
Erfahrungen aus der Praxis haben ergeben, dass leider sehr viele Anleger Anlageformen getätigt haben, unwissend darüber, dass erhebliche Risiken bestehen oder gar ein Anlagebetrugsfall vorliegt. Wir vertreten derzeit einige Anleger bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Anbieter des „Grauen Marktes“ und konnten bereits einige Titel zu Gunsten unserer Mandanten erwirken. Insbesondere im Bereich Medienfonds, Immobilienfonds, DG-Fonds (siehe Aktuelles), Auslandskapitalanlage sowie Alpha-Express-Zertifikaten bearbeiten wir derzeit eine Vielzahl von Fällen.