02738 - 69 27 77

Standort Netphen

0271 - 222 962 0

Standort Weidenau

law

Vorsorge

Vorsorgevollmacht

 

Es kann jeden treffen. Durch einen Unfall, oder ein anderes unvorhergesehenes Ereignis, Alter, oder Krankheit ist man nicht mehr in der Lage, seine persönlichen Dinge zu regeln, oder Rechtsgeschäfte abzuwickeln. Hat man für diesen Fall nicht Vorsorge getroffen, so ist möglicherweise die Bestellung einer Betreuerin, oder eines Betreuers notwendig. Dies ist nicht immer eine Person, die dem Betroffenen nahesteht. Es entscheiden dann ggfls. der Peron nicht bekannte Dritte über bestimmte Geschäfte. Um dies zu vermeiden ist die Errichtung einer Vorsorgevollmacht vonnöten.

 

Mit dieser Vollmacht, die regelmäßig als eine Generalvollmacht ausgestaltet ist, können Sie eine andere Person berechtigen, in Ihrem Namen zu handeln. Die Vollmacht kann auch grds. auf bestimmte Angelegenheiten beschränkt werden. Durch eine solche Vollmacht wird die Bestellung eines Betreuers oder einer Betreuerin vermieden. Vielmehr bestimmen Sie selbst, wer Sie im Fall der Fälle für Sie tätig werden kann.

 

Auch ein Ehegatte ist nicht immer zur Vertretung der Ehefrau oder des Ehemannes berechtigt, so dass gerade auch für Eheleute Bedarf besteht, eine Vorsorgevollmacht zu errichten.

 

Die notarielle Form ist für eine solche Vollmacht grds. nicht vorgeschrieben, jedoch dringend anzuraten, wenn Sie Immobilen besitzen, oder Gesellschafter von Unternehmen sind, weil die Formvorschriften eine notarielle Vollmacht notwendig machen. Mit einer Vollmacht, die nicht notariell gemacht worden ist, können z.B. Grundstücksgeschäfte nicht abgewickelt werden, was dann wiederum die Bestellung eines Betreuers notwendig werden lassen kann.

 

Patientenverfügung

 

Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die Patientenverfügung, die die medizinische Vorsorge betrifft.

 

Wenn Sie nicht mehr in der Lage sind, über bestimmte ärztliche Maßnahmen, oder Eingriffe zu entscheiden, können Sie mit der Patientenverfügung nach Ihren Vorstellungen regeln, welche Behandlungen Sie in bestimmten Fällen wünschen und welche nicht. Die früher oft gewählte und immer noch anzutreffende Formulierung „nicht an Schläuchen hängen zu wollen“ ist zu unbestimmt.  In den von mir erstellten Verfügungen ist eine Vielzshl von Situationen abgebildet, mit denen Sie sich auseinandersetzen können. Wenn Sie Vorerkrankungen haben, die einen bestimmten Krankheitsverlauf wahrscheinlich werden lassen, ist es sinnvoll dies mit Ihrer Ärztin, oder Ihrem Arzt zu besprechen und die Behandlungssituationen, die eintreten könnten, genau zu umschreiben und bestimmte Anordnungen für einen solchen Fall zu treffen.

 

Dies fällt nicht leicht, ist aber dennoch in vielerlei Hinsicht notwendig, auch, um diese schwierigen Entscheidungen, nicht den Angehörigen aufzubürden. Die Ärztinnen und Ärzte haben dann zu prüfen, ob Ihre Festlegung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutrifft. Ist dies der Fall, so ist die Patientenverfügung unmittelbar umzusetzen.

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft