Die Stellung eines Erben kann durch Rechtsgeschäft, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag, oder kraft Gesetz erworben werden. Gibt es weder ein Testament noch einen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge.
Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themen: