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Erbrecht

Das Erbrecht regelt die Vermögensnachfolge von Personen mit Eintritt des Todes auf eine, oder mehrere Personen, die eine Erbengemeinschaft bilden. Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts.

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin und lassen Sie sich beraten

Die Regelung des Erbes

Die Stellung eines Erben kann durch Rechtsgeschäft, also durch ein Testament oder einen Erbvertrag, oder kraft Gesetz erworben werden. Gibt es weder ein Testament noch einen Erbvertrag, greift die gesetzliche Erbfolge.

Wir beraten unsere Mandanten umfassend in allen erbrechtlichen Fragen, insbesondere im Zusammenhang mit folgenden Themen:

Testament

Erbauseinandersetzung

Erbvertrag

Pflichtteil

Vorweggenommene Erbfolge durch lebzeitige Übertragung

Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung