Wir werden für Sie auf den Gebieten des öffentlichen und privaten Baurechts, sowie des Architektenrechts und den mit diesen Rechtsgebieten verbundenen Themenfeldern tätig.
Die Auseinandersetzung mit den einschlägigen Paragraphen des BGB, der VOB/B, der HOAI und allen anderen Vorschriften des Bau- und Architektenrechts, gehört zu unserer täglichen Beratungspraxis.
Wir beraten und vertreten im Zusammenhang mit Problemen und Fragen des konkreten Baugeschehens, sowie allgemein im Zusammenhang mit Werkverträgen.
Dazu zählen insbesondere die Geltendmachung von Werklohnansprüchen und Nachträgen, Gewährleistungsansprüchen wegen Mängeln, Schadensersatz, sowie die Geltendmachung und Sicherung von Ansprüchen bei Bauablaufstörungen, sowie im Zusammenhang mit Problemen bei der Abnahme, Schlussrechnung, oder Kündigung eines Bauvertrages.
Auf Ihren Wunsch hin unterziehen wir Ihr Vertragswerk einer rechtlichen Überprüfung. Die Inanspruchnahme eines Anwaltes vor Abschluss eines Bauvertrages ist aus unserer Sicht unerlässlich.