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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht erlangt zunehmend an Bedeutung. Immer mehr Wohnanlagen werden in Wohnungseigentum aufgeteilt oder es werden neue Wohnungseigentumsanlagen errichtet und Wohnungseigentume werden an unterschiedliche Eigentümer übertragen. Wo aber Menschen eng zusammenleben oder Menschen gemeinsame Rechte innehaben, entsteht oft Streit, da der einzelne seine Interessen plötzlich einer Gruppe, der Wohnungseigentümergemeinschaft, unterordnen muss. Dieses voraussehend setzt unsere Beratungstätigkeit bereits in der Planungs- und Errichtungsphase einer Wohnungseigentümergemeinschaft an mit der Erstellung sachgerechter Lösungen für Teilungserklärungen oder Miteigentümerordnungen.

Das Spektrum der Beratung und Vertretung bestehender Wohnungseigentümergemeinschaften reicht von der im Wohnungseigentumsrecht sehr formalistisch zu handhabenden Probleme über die Vorbereitung und Durchführung von Wohnungseigentümerversammlungen sowie die Herbeiführung von Beschlüssen bis hin zur Vertretung in gerichtlichen Beschlussanfechtungsverfahren. Selbstverständlich stehen wir Hausverwaltungen auch für Fragen ihres täglichen Geschäfts zur Seite sowie für besondere Fälle, sei es, dass das Verhältnis zwischen der Hausverwaltung und der Wohnungseigentümergemeinschaft betroffen ist oder aber das Verhältnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zum ehemaligen Hausverwalter zwecks Übertragung der

Vertrauen Sie auf eine kompetente Beratung und eine vertrauensvolle Partnerschaft