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Februar
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Geburtsschaden – fehlerhafte Auswertung eines CTG – Schmerzensgeld 400.000,00 €
in Medizinrecht
Ein Schmerzensgeld in Höhe von 400.000,00 € angemessen, wenn das schwerst hirngeschädigte geborene Kind unter seinem Zustand nicht zusätzlich leidet, so das OLG Hamm....
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